MELDUNG DER GEBURT EINES KINDES, DESSEN BEIDE ELTERNSTAATSBÜRGER BiH SIND
1. Ausgefülltes Formular mit dem Titel „Antrag auf Geburtsmeldung“. Hinweis: Alle im Formular eingetragenen Daten müssen aus Bosnien und Herzegowina stammen (außer Staat, Gemeinde und Geburtsort des Kindes, falls das Kind außerhalb von BiH geboren wurde).
2. Originale Geburtsurkunde des Kindes im internationalen Format (nicht älter als 6 Monate ab dem Ausstellungsdatum).
3. Beglaubigte Kopien der gültigen Pässe oder Personalausweise beider Elternteile aus BiH.
4. Auszüge aus dem Geburtenregister beider Elternteile.
Konsulargebühr: 6,00 €
MELDUNG DER GEBURT EINES KINDES, BEI DEM NUR EIN ELTERNTEIL STAATSANGEHÖRIGER VON BIH IST
- Ausgefülltes Formular mit dem Titel „Antrag auf Geburtsmeldung“. Hinweis: Alle im Formular eingetragenen Daten müssen aus Bosnien und Herzegowina stammen (außer Staat, Gemeinde und Geburtsort des Kindes, falls das Kind außerhalb von BiH geboren wurde).
- Original-Geburtsurkunde des Kindes im internationalen Format (nicht älter als 6 Monate ab Ausstellungsdatum).
- Beglaubigte Kopien der gültigen Reisepässe oder Personalausweise beider Elternteile (die Dokumente des Elternteils, der kein Staatsangehöriger von BiH ist, können nicht von der Botschaft von BiH beglaubigt werden).
- Auszug aus dem Geburtenregister des Elternteils, der Staatsangehöriger von BiH ist.
Konsulargebühr: 6,00 €