Ein Reiseausweisersatz ist ein vorübergehender Reiseausweis mit einer Gültigkeitsdauer von 30 Tagen und gilt nur für die Rückkehr nach Bosnien und Herzegowina.
Es wird zur Rückkehr nach BiH an Bürger von BiH ausgestellt, die sich weniger als drei Monate im Ausland aufhalten, wenn der Reisepass abgelaufen ist oder wenn der Reisepass zerstört, beschädigt, gestohlen oder verloren wurde (ein beschädigter Reisepass ist vorzulegen; im Falle von Zerstörung/Verlust/Diebstahl ist der Verlust des Reisepasses der Botschaft von BiH gemäß der Anweisung „Meldung über den Verlust eines Reisedokuments“ zu melden).
Um das Verfahren zur Ausstellung des Reiseausweisersatzes einzuleiten, sind der Botschaft folgende Unterlagen vorzulegen:
• Ausgefüllter Antrag auf Ausstellung des Reiseausweisersatzes,
• Fotokopie eines Ausweisdokuments (Personalausweis, Reisepass, Führerschein),
• Der Originalreisepass, dessen Gültigkeit abgelaufen ist oder beschädigt wurde, oder eine Bestätigung der Botschaft über die erfolgte Meldung im Falle von Zerstörung/Verlust/Diebstahl des Reisepasses,
• Zwei Fotos im Format 3,5 x 4,5 cm,
• Nachweis über die Zahlung der Konsulargebühr.
Konsulargebühr: 27,00€
HINWEIS:
Zusätzliche Unterlagen für minderjährige Kinder:
• Geburtsurkunde,
• Kopien der Reisepässe oder Personalausweise beider Elternteile/Vormünder,
• Falls die Eltern/Vormünder geschieden sind: beglaubigte Kopie der gerichtlichen Entscheidungen zur Scheidung und zum Sorgerecht für das Kind,
• Falls ein Elternteil/Vormund verstorben ist: beglaubigte Kopie der Sterbeurkunde.
HINWEIS:
Für Kinder im Alter von 14 bis 18 Jahren ist neben der Unterschrift des Antragstellers auch die Unterschrift des Kindes erforderlich.