Zum Zweck der Anmeldung der im Ausland geschlossenen Ehe ist es notwendig, der Botschaft folgende Unterlagen vorzulegen:

  1. Ein ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes „Antragsformular zur Anmeldung der Ehe“,
  2. Die originale Heiratsurkunde auf einem internationalen Formular (nicht älter als 6 Monate ab Ausstellungsdatum),
  3. Eine Fotokopie des gültigen Reisepasses oder Personalausweises von Bosnien und Herzegowina sowie die Geburtsurkunden der Ehepartner (nicht älter als 6 Monate ab Ausstellungsdatum),
  4. Nachweis über die Bezahlung der vorgeschriebenen Konsulatsgebühr.

 

Konsulatsgebühr: 6,00 EUR

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