Für die Einleitung des Verfahrens zur Bestimmung der JMB über die Botschaft von Bosnien und Herzegowina in Berlin müssen der Botschaft die folgenden Dokumente vorgelegt werden:

1. Ein ausgefülltes Formular mit dem Titel „Antrag auf Bestimmung der einzigartigen Matrikelnummer (JMB)“,

2. Ein ausgefülltes Formular JMB-3,

3. Ein originaler Auszug aus dem Geburtenregister und eine Staatsbürgerschaftsbescheinigung von Bosnien und Herzegowina (nicht älter als 6 Monate ab Ausstellungsdatum),

4. Eine Fotokopie des Identitätsdokuments des Antragstellers (Reisepass oder Personalausweis).

 

Konsulargebühr: 13,00 €

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