Inhaber eines deutschen Reisepasses BENÖTIGEN KEIN VISUM für die Einreise und einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten in Bosnien und Herzegowina.
Staatsangehörige anderer Länder können auf der Website des Außenministeriums von Bosnien und Herzegowina unter www.mvp.gov.ba prüfen, ob sie ein Visum benötigen.
Staatsangehörige von Ländern, für die sonst ein Visum erforderlich ist, dürfen jedoch ohne Visum bis zu 30 Tage in Bosnien und Herzegowina bleiben, sofern sie ein gültiges Mehrfach-Schengen-Visum, ein USA-Visum, ein EU-Visum oder eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in einem Schengen- oder EU-Staat besitzen.
”(1) Bürger der Länder, mit denen Bosnien und Herzegowina ein Visaregime hat, können mit einem Reisepass ohne die Verpflichtung zur Erlangung eines Visums für die Einreise, Ausreise, den Transit und den Aufenthalt in Bosnien und Herzegowina einreisen, sofern sie ein gültiges Mehrfachvisum oder eine Aufenthaltserlaubnis der Unterzeichnerstaaten des Schengener Abkommens, der EU-Mitgliedstaaten oder der Vereinigten Staaten von Amerika besitzen.
(2) Der Aufenthalt in Bosnien und Herzegowina gemäß diesem Artikel ist bis zu 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen möglich, wobei ein kontinuierlicher Aufenthalt in Bosnien und Herzegowina nicht länger als 30 Tage dauern darf und innerhalb der Gültigkeitsdauer eines Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis der in Absatz (1) genannten Länder erfolgen muss.”
WICHTIG!
Alle Ausländer, unabhängig davon, ob sie ein Visum benötigen, können bei der Einreise aufgefordert werden, die finanzielle Absicherung für ihren geplanten Aufenthalt in Bosnien und Herzegowina (75 EUR oder den entsprechenden Betrag in konvertierbarer Währung pro Tag) nachzuweisen.
MELDEN SIE IHRE AUFENTHALTSADRESSE IN BIH AN!
Bleibt ein Ausländer länger als drei Tage in Bosnien und Herzegowina (Privatunterkunft), ist der Ausländer oder der Vermieter, bei dem der Ausländer wohnt, verpflichtet, die Adresse innerhalb von 48 Stunden nach der Einreise bei der zuständigen Polizeieinheit zu melden.
- Wird eine Unterkunft bei juristischen Personen (Hotels, Motels, Pensionen, Campingplätze usw.) genutzt, sind diese verpflichtet, den Aufenthalt des Ausländers bei der zuständigen Polizeieinheit zu melden. Unterkunftsanbieter dürfen dabei keine Reisedokumente einbehalten. Ein Nachweis der Registrierung oder eine Quittung über bezahlte Dienstleistungen ist vom Ausländer anzufordern.
- Der Ausländer muss bei der Ausreise aus Bosnien und Herzegowina einen Nachweis der Anmeldung auf Verlangen vorzeigen.
- Falls der Vermieter oder der Ausländer die Anmeldung nicht durchführt, kann dies mit einer Geldstrafe geahndet werden.
Zusätzliche Informationen (Niederlassungen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen) finden Sie auf der Website des Ausländeramts www.sps.gov.ba.
VISUMANTRAGSVERFAHREN
Die Botschaft ist für die konsularische Betreuung ausländischer Staatsbürger in den folgenden Bundesländern zuständig: Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Hamburg, Schleswig-Holstein.
Ausländer, die bei der Botschaft von Bosnien und Herzegowina in Berlin ein Visum beantragen möchten, müssen einen Wohnsitznachweis für eines der oben genannten deutschen Bundesländer vorlegen.
Visumanträge müssen persönlich 3 bis 30 Tage vor Abreise eingereicht werden, außer für ein Langzeitvisum (Visum D), das 1 bis 3 Monate vor Abreise beantragt werden muss.
Alle Antragsteller müssen ein Interview in der Botschaft absolvieren und folgende Dokumente einreichen:
- Reisepass (mindestens 3 Monate über das Ablaufdatum des Visums hinaus gültig);
- Ein vollständig ausgefülltes Visumantragsformular (ohne Korrekturen);
- Ein Passfoto;
- Unterstützende Dokumente – Visum C (Kurzzeitvisum) oder Visum D (Langzeitvisum);
- Visagebühr und Versandkosten.
Konsulargebühr für die Ausstellung eines Visums an diplomatischen und konsularischen Vertretungen:
• VISUM C: 60,00€.
• VISUM D: 95,00€.
HINWEIS:
Visumantragsteller sind verpflichtet, die angeforderten persönlichen und biometrischen Daten sowie weitere erforderliche Informationen einzureichen. Die Antragsteller müssen das vorgeschriebene Formular verwenden, das korrekt und vollständig ausgefüllt werden muss.
Die Botschaft kann vom Antragsteller einen Nachweis über Immobilienbesitz, dauerhaftes Einkommen im Herkunftsland oder Ausreiseland oder einen Nachweis über den Besuch einer Universität oder Ähnliches verlangen, um sicherzustellen, dass der Antragsteller Bosnien und Herzegowina verlassen wird.
Die Botschaft kann zusätzliche Erläuterungen zu den eingereichten Dokumenten und Informationen anfordern.
Falls ein Antrag unvollständig ist, haben die Antragsteller 15 Tage Zeit, um die fehlenden Informationen und/oder Dokumente nachzureichen. Dies verlängert die Bearbeitungszeit für die Entscheidung über den Visumantrag.
Visumantragsgebühren sind nicht erstattungsfähig.
WICHTIG:
Ausländer können bei der Einreise nach Bosnien und Herzegowina aufgefordert werden, alle relevanten Dokumente vorzulegen, auf deren Grundlage das Visum ausgestellt wurde.
Ein Visum garantiert keine Einreise nach Bosnien und Herzegowina!