MELDUNG DER GEBURT EINES KINDES, DESSEN BEIDE ELTERNSTAATSBÜRGER BiH SIND

1. Ausgefülltes Formular mit dem Titel „Antrag auf Geburtsmeldung“. Hinweis: Alle im Formular eingetragenen Daten müssen aus Bosnien und Herzegowina stammen (außer das Land, die Gemeinde und der Geburtsort des Kindes, falls das Kind außerhalb von BiH geboren wurde).

2. Originale Geburtsurkunde des Kindes im internationalen Format (nicht älter als 6 Monate ab dem Ausstellungsdatum).

3. Beglaubigte Kopien der gültigen Pässe oder Personalausweise beider Elternteile aus BiH.

4. Auszüge aus dem Geburtenregister beider Elternteile.

 

Konsulargebühr: 6,00 €

Kommentare sind geschlossen.

Suchfenster schließen