VISUM C – Kurzzeitvisum

Kurzzeitvisum (Visum C) gilt für einmalige oder mehrfache Einreisen. Der Aufenthalt darf 90 Tage in einem Zeitraum von sechs Monaten ab dem Tag der ersten Einreise nicht überschreiten. Visum C kann für maximal ein Jahr, in Ausnahmefällen länger, gültig sein. Visum C wird für Reisen im Zusammenhang mit Geschäft, Ausbildung, Tourismus, privaten Angelegenheiten, Politik, Wissenschaft, Sport, Religion oder anderen Zwecken ausgestellt.

Unterstützende Dokumente

1. Zweck des Besuchs:

      • Ein Original-Einladungsschreiben eines Bürgers oder Einwohners von Bosnien und Herzegowina (oder in Ausnahmefällen eines Ausländers mit Aufenthaltserlaubnis in Bosnien und Herzegowina für ein Jahr oder länger, nur für Familienzusammenführung), oder ein Original-Einladungsschreiben eines bosnisch-herzegowinischen Geschäftspartners oder eines ausländischen Geschäftspartners, der in Bosnien und Herzegowina registriert ist. Das Einladungsschreiben muss vom zuständigen Ministerium für Sicherheit in Bosnien und Herzegowina für Ausländerangelegenheiten verifiziert werden. Das Einladungsschreiben muss eine Garantie enthalten, dass alle Kosten des Eingeladenen für Aufenthalt und Abreise aus Bosnien und Herzegowina übernommen werden; ODER
      • Ein Voucher eines Reisebüros (Bestätigung der bezahlten Unterkunft, Transport, medizinische/reisebezogene Versicherungen) mit Unterschrift und Stempel, Hotel- oder andere Unterkunftsbestätigungen usw.; ODER
      • Eine offizielle Einladung zu einem internationalen Wettkampf von einer nationalen Sportorganisation oder dem Olympischen Komitee von Bosnien und Herzegowina; ODER
      • Eine gerichtliche oder andere offizielle Einladung zu einem Gerichtsverfahren in Bosnien und Herzegowina; ODER
      • Eine Studienbescheinigung aus Bosnien und Herzegowina; ODER
      • Andere geeignete Dokumente, die den Zweck und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts in Bosnien und Herzegowina belegen.


2. Bestätigung der Unterkunft:

      • Geeignete Dokumente aus Absatz 1 (sofern diese Anforderung damit erfüllt wird); ODER
      • Nachweis über Miete oder Eigentum in Bosnien und Herzegowina; ODER
      • Andere geeignete Dokumente, die belegen, dass in Bosnien und Herzegowina eine Unterkunft bereitgestellt wird.
      • In Ausnahmefällen kann ein Antragsteller von dieser Anforderung befreit werden, wenn ein Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel (persönliche Kontoauszüge, Gehaltsabrechnungen, geprüfte Konten, Steuerunterlagen oder Kreditkartenlimit) für Unterkunft, Lebensunterhalt, Reisen, medizinische Kosten usw. vorgelegt wird.


3. Ausreichende Mittel für den Aufenthalt in Bosnien und Herzegowina sowie für die Rückkehr ins Heimatland oder die Weiterreise in ein Drittland:

      • Ein Original-Einladungsschreiben aus Absatz 1 (sofern damit diese Anforderung erfüllt wird); ODER
      • Bargeld in konvertierbarer Währung; ODER
      • Bargeldlose Zahlungsmittel (Reiseschecks, Kreditkarten usw.), die von Banken in Bosnien und Herzegowina akzeptiert werden (Bestätigung der Bank ist erforderlich); ODER
      • Persönliche Kontoauszüge oder Gehaltsabrechnungen; ODER
      • Bestätigung der Unterkunft und organisierten Reise; ODER
      • Andere geeignete Dokumente, die belegen, dass ausreichende Mittel zur Verfügung stehen.


4. Transportmittel und Anreiz zur Rückkehr ins Heimatland:

      • Rückreiseticket; ODER
      • Nachweis über Fahrzeugbesitz (wenn für die Reise genutzt); ODER
      • Arbeitsbescheinigung, Studienbescheinigung oder andere Dokumente, die den sozialen oder beruflichen Status belegen; ODER
      • Andere Dokumente, die einen Anreiz und die Möglichkeit zur Rückkehr ins Heimatland nachweisen.

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