Um den Verlust eines gültigen bosnisch-herzegowinischen Reisedokuments im Ausland ordnungsgemäß zu registrieren, sind die folgenden Schritte rechtzeitig durchzuführen:

1. Den Verlust, die Zerstörung oder den Diebstahl des bosnisch-herzegowinischen Reisedokuments bei der nächstgelegenen Polizeistation melden und eine Bestätigung der Meldung (Verlustanzeige) anfordern. Die Bestätigung sollte folgende Informationen enthalten: Angaben zur meldenden Person, den Gegenstand der Meldung und Daten über das verlorene Reisedokument.

2. Die oben genannte Bestätigung bei der Botschaft vorlegen und am Schalter der Botschaft das Formular zur Meldung des Verlusts des Reisedokuments (GPI-2) ausfüllen und unterschreiben.

3. Wenn vorhanden, eine Kopie des verlorenen/zerstörten/gestohlenen bosnisch-herzegowinischen Reisedokuments beifügen.

4. Eine Kopie eines gültigen Identifikationsdokuments beifügen.

 

Konsulargebühr: 6,00 €

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