Zum Zwecke der Einleitung des Verfahrens zur Anmeldung eines Todesfalls und zur Erfassung dieser Tatsache in den Personenstandsregistern in Bosnien und Herzegowina sind der Botschaft folgende Unterlagen vorzulegen:

1. Ein ausgefülltes Formular „Antrag auf Anmeldung eines Todesfalls“,

2. Die originale internationale Sterbeurkunde (nicht älter als 6 Monate ab dem Ausstellungsdatum),

3. Eine beglaubigte Kopie des gültigen BH-Reisepasses oder des BH-Personalausweises oder das Originals der Staatsbürgerschaftsbescheinigung von Bosnien und Herzegowina (nicht älter als 6 Monate ab dem Ausstellungsdatum) der verstorbenen Person,

4. Eine Kopie eines gültigen Ausweises mit Foto der antragstellenden Person,

5. Ein Nachweis über die Zahlung der Konsulargebühr.


Konsulargebühr: 
6 EUR

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