Wann Ihnen die Botschaft helfen kann:

Nach Vorlage einer polizeilichen Verlust- oder Diebstahlanzeige für den Reisepass oder Personalausweis kann die Botschaft ein Reisedokument zur Rückkehr nach Bosnien und Herzegowina ausstellen.

Sie können verlangen, dass die Botschaft von Bosnien und Herzegowina darüber informiert wird.

Ein Beamter kann den örtlichen Behörden mitteilen, dass Sie unter dem konsularischen Schutz Bosnien und Herzegowinas stehen, und darum bitten, den Grund Ihrer Verhaftung zu erfahren und die entsprechende Genehmigung für einen Besuch zu erhalten.

Außerdem wird überprüft, unter welchen Bedingungen Sie verhaftet wurden und ob die örtlichen Gesetze eingehalten wurden.

Der Beamte kann Ihnen auf Wunsch eine Liste von Anwälten bereitstellen, die Sie verteidigen können (die Kosten für den Anwalt tragen Sie selbst).

Wenn Sie Hilfe benötigen, kann ein Beamter der Botschaft Ihnen bei der Suche nach einer geeigneten Gesundheitseinrichtung behilflich sein (die Behandlungskosten tragen Sie selbst).

Sie können sich bei der Botschaft melden. Ein Beamter der Botschaft wird Ihre Familie über die zuständige Behörde informieren. Falls die Familie dies wünscht, wird er mit ihr die weitere Hospitalisierung besprechen (die Behandlungskosten tragen Sie selbst).

Ein konsularischer Beamter wird die Familie informieren. Auf Wunsch der Familie wird er alle Betroffenen über die rechtlichen Formalitäten zur Rückführung oder Bestattung der sterblichen Überreste informieren (Kosten gehen zu Lasten der Familie oder der Versicherung des Verstorbenen).

In Zusammenarbeit mit den örtlichen Behörden kann ein Beamter der Botschaft Sie beraten und Ihnen nützliche Adressen (Anwalt, Übersetzer usw.) zur Verfügung stellen.

Wann Ihnen die Botschaft keine Hilfe anbieten kann:

Sie können keinen konsularischen Schutz erhalten, wenn Sie auch die Staatsangehörigkeit des Landes besitzen, in dem Sie sich aufhalten (doppelte Staatsangehörigkeit).

Sie können nicht auf Staatskosten ins Heimatland zurückgeführt werden.

Es können keine Geldstrafen, keine Hotelrechnungen, keine Krankenhauskosten oder sonstige Kosten für Sie übernommen werden!

Es kann nicht in Gerichtsverfahren eingegriffen werden, um Ihre Freilassung zu erreichen, wenn Sie auf dem Gebiet des Landes eine Straftat begangen haben.

Die Botschaft ersetzt keine Reisebüros, Banken oder Versicherungsgesellschaften.

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