Die Botschaft von Bosnien und Herzegowina stellt Reisepässe für Staatsbürger von Bosnien und Herzegowina aus, die sich länger als drei Monate im Ausland aufhalten, oder für diejenigen, die sich kürzer als drei Monate im Ausland aufhalten, sofern die Gültigkeit ihres Reisepasses abgelaufen ist oder der Reisepass zerstört, beschädigt, gestohlen oder verloren wurde (ein beschädigter Reisepass ist zur Einsicht vorzulegen; im Falle von Zerstörung/Verlust/Diebstahl ist der Verlust der Botschaft gemäß den Anweisungen zu melden – Meldung über den Verlust des Reisepasses aufgrund von Zerstörung, Verlust oder Diebstahl).
Ein Reisepass ist ein Reisedokument, auf dessen Grundlage die Identität und Staatsbürgerschaft des Inhabers festgestellt wird. Das Verfahren zur Ausstellung eines Reisepasses dauert in der Regel etwa 30 Tage, während die gesetzliche Frist zur Bearbeitung des Antrags 60 Tage ab dem Datum der Antragstellung beträgt.
VERFAHREN UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE AUSSTELLUNG EINES BiH-REISEPASSES
Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses muss persönlich gestellt werden. Voraussetzung für die Antragstellung ist, dass die Person über eine eindeutige Personenkennziffer (im Folgenden – JMB) verfügt, die in der zentralen Datenbank erfasst ist.
Falls die Person keinen registrierten JMB hat, muss ein Antrag auf Erfassung des JMB gemäß den Anweisungen gestellt werden – Erfassung des JMB. Die Antragstellung ist kostenlos.
Personen, die über einen nach 2003 ausgestellten Personalausweis aus dem CIPS-Programm verfügen, haben den JMB in der zentralen Datenbank erfasst.
VOLLJÄHRIGE PERSONEN
Bei der Beantragung eines Reisepasses muss der Antragsteller, neben anderen Informationen, Angaben zum Ort und der Gemeinde machen, in der er im Geburtenregister und im Register der Staatsangehörigen von Bosnien und Herzegowina eingetragen ist. Zudem muss er der Aufnahme biometrischer Daten zustimmen (Foto, Fingerabdruck und Unterschrift) und folgende Dokumente zur Einsicht vorlegen:
- Einen gültigen bosnisch-herzegowinischen Personalausweis oder ein anderes öffentliches Dokument, das die Identität, den Wohnsitz und die Staatsbürgerschaft von Bosnien und Herzegowina nachweist,
- Den zu ersetzenden Reisepass (falls vorhanden),
- Einen Nachweis über den legalen Aufenthalt (Visum) und die Adresse im Ausland,
- Einen Nachweis über die Zahlung der entsprechenden Konsulargebühr (Konsulargebühr für den Reisepass + eventuell anfallende Versandkosten).
MINDERJÄHRIGE PERSONEN
Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses für ein Kind unter 18 Jahren muss persönlich von den Eltern oder gesetzlichen Vertretern im Beisein des Kindes gestellt werden. Falls ein Elternteil nicht persönlich erscheinen kann, muss eine unterschriebene, schriftliche Zustimmung zur Ausstellung des Reisepasses für das Kind vorgelegt werden, die von einer zuständigen Behörde (Notar, Gericht o. Ä.) beglaubigt ist.
Falls das Sorgerecht für eine minderjährige Person durch Gerichtsbeschluss zugewiesen wurde, ist die gerichtliche Entscheidung vorzulegen, um die Notwendigkeit der Zustimmung der Eltern festzustellen und gegebenenfalls eine Stellungnahme des zuständigen Sozialdienstes einzuholen.
Bei der Beantragung ist folgende Dokumentation vorzulegen:
- Ein öffentliches Dokument, das die Identität des Kindes bestätigt,
- Den zu ersetzenden Reisepass des Kindes (falls vorhanden),
- Einen Nachweis über den legalen Aufenthalt (Visum) und die Adresse im Ausland,
- Eine Geburtsurkunde des Kindes,
- Gültige Personalausweise oder Reisepässe beider Eltern/Erziehungsberechtigten,
- Einen Nachweis über die Zahlung der Konsulargebühr (Gebühr für den Reisepass + eventuell anfallende Versandkosten).
Konsulargebühr:
• 73,00 € – für Personen bis zum 3. Lebensjahr
• 78,00 € – für Personen zwischen 3 und 18 Jahren
• 129,00 € – für Personen über 18 Jahre
Für die Ausstellung eines Reisepasses innerhalb einer kürzeren Frist als der vorgeschriebenen (Eilpass) ist zusätzlich zu den regulären Konsulargebühren eine zusätzliche Gebühr in Höhe von:
• 250,00 €
Versandkosten:
7,00 € (Einschreiben innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, mit Versicherung)