Rentner mit Wohnsitz außerhalb von Bosnien und Herzegowina, die verpflichtet sind, dem zuständigen Fonds bis zum Jahresende eine Lebensbescheinigung zu senden, werden darauf hingewiesen, dass sie das Formular auf der Website der Botschaft oder des zuständigen PIO/MIO FBIH- oder PIO RS-Fonds herunterladen können.

Rentner, deren Rente außerhalb von Bosnien und Herzegowina ausgezahlt wird, müssen bis zum Jahresende eine Lebensbescheinigung einreichen, damit die Rentenzahlung im laufenden Jahr regelmäßig und ohne Unterbrechung erfolgen kann.

Das Nichtvorlegen der Lebensbescheinigung führt zur Einstellung der Rentenzahlung.

Für die Ausstellung einer Lebensbescheinigung bei der Botschaft von Bosnien und Herzegowina sind folgende Unterlagen erforderlich:

1. Ein Original des klar ausgefüllten und eigenhändig unterschriebenen Lebensbescheinigungsformulars,

2. Eine Fotokopie eines gültigen bosnisch-herzegowinischen Reisepasses oder Personalausweises (das Original ist zur Einsicht vorzulegen),

3. Ein Nachweis über die Zahlung der vorgeschriebenen Konsulargebühr.

 

Konsulargebühr: 26,00€

 

Das Formular für die Lebensbescheinigung kann HIER heruntergeladen werden:

• Lebensbescheinigung (FBiH)

• Lebensbescheinigung (RS)

Eine Lebensbescheinigung ist gültig, wenn sie vom Rentenversicherungsträger des Wohnsitzlandes, einer kommunalen Behörde, einem Notar, einem Gericht oder einer diplomatisch-konsularischen Vertretung von Bosnien und Herzegowina im Wohnsitzland beglaubigt wurde.

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