VISUM D – Langzeitvisum

Langzeitvisum (Visum D) ist für einmalige oder mehrfache Einreisen. Der Aufenthalt darf 180 Tage in einem Jahr ab dem ersten Einreisetag nicht überschreiten. Visum D kann für maximal ein Jahr, in Ausnahmefällen länger, gültig sein. 

Unterstützende Dokumente

Für das Visum D sind die gleichen Dokumente wie für Visum C erforderlich, jedoch müssen die Dokumente einen längeren Aufenthalt als 90 Tage begründen.

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