Für die Beglaubigung einer Fotokopie eines Dokuments sind der Botschaft folgende Unterlagen vorzulegen:

1. Das Originaldokument, dessen Kopie beglaubigt wird,

2. Eine Fotokopie eines gültigen Identifikationsdokuments (Reisepass oder Personalausweis von Bosnien und Herzegowina),

3. Ein Nachweis über die Zahlung der vorgeschriebenen konsularischen Gebühr.

 

Konsulargebühren:

• 6,00 EUR – für die Beglaubigung der ersten Seite der Fotokopie eines Dokuments

• 3,00 EUR – für die Beglaubigung jeder weiteren Seite der Fotokopie desselben Dokuments

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