Der Prozess des Verzichts auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit wird durch die Einreichung der folgenden Dokumente bei der Botschaft eingeleitet:
1. Eine Erklärung zum Verzicht auf die Staatsangehörigkeit von BiH (die Erstellung und Beglaubigung dieser Erklärung erfolgt in der Botschaft),
2. Das Original einer Geburtsurkunde aus BiH mit eingetragener JMB (Einheitsmatrikelnummer), nicht älter als sechs Monate,
3. Das Original eines Staatsangehörigkeitsnachweises aus BiH mit eingetragener JMB, nicht älter als sechs Monate,
4. Ein Originalnachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit (Staatsangehörigkeitsausweis) oder einen Nachweis über die garantierte Einbürgerung (Einbürgerungszusicherung) mit Apostille-Stempel und eine Übersetzung in eine der Amtssprachen von BiH (auch die Übersetzung muss mit einem Apostille-Stempel beglaubigt sein),
5. Ein Originalnachweis über den gemeldeten Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Erweiterte Meldebescheinigung) mit Apostille-Stempel und eine Übersetzung in eine der Amtssprachen von BiH (auch die Übersetzung muss mit einem Apostille-Stempel beglaubigt sein),
6. Den Reisepass von BiH oder eine Bescheinigung der zuständigen Behörde von BiH über den Nichtbesitz eines gültigen BiH-Reisepasses,
7. Einen gültigen Personalausweis von BiH (nur für Erwachsene) oder eine Bescheinigung der zuständigen Behörde von BiH über den Nichtbesitz eines gültigen Personalausweises,
8. Einen Nachweis über die Aufenthaltsgenehmigung in der Bundesrepublik Deutschland (Aufenthaltstitel) oder eine Kopie des deutschen Personalausweises (für Personen, die bereits die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen).
Zusätzliche Dokumente:
• Wenn die erklärende Person verheiratet ist, ist eine Originalheiratsurkunde aus BiH erforderlich (nicht älter als sechs Monate).
• Bei geschiedenen Personen muss das Scheidungsurteil vorgelegt werden.
• Für minderjährige Kinder unter 14 Jahren ist eine schriftliche Einverständniserklärung beider Elternteile/Erziehungsberechtigten zum Verzicht auf die Staatsangehörigkeit erforderlich (die Erklärung wird in der Botschaft beglaubigt).
• Für minderjährige Kinder im Alter von 14 bis 18 Jahren ist neben der schriftlichen Erklärung beider Elternteile/Erziehungsberechtigten auch eine Erklärung des Kindes zur Zustimmung für den Verlust der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit erforderlich (die Erklärung wird in der Botschaft beglaubigt).
• Wenn ein Elternteil/Erziehungsberechtigter ausländischer Staatsangehöriger ist, muss ein Nachweis über die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates beigefügt werden. Falls der andere Elternteil/Erziehungsberechtigte verstorben ist, muss eine Sterbeurkunde vorgelegt werden.
Besondere Hinweise:
• Minderjährigen Kindern endet die Staatsbürgerschaft von BiH auf Antrag beider Eltern/Erziehungsberechtigten, denen die Staatsbürgerschaft durch Verzicht erloschen ist, oder auf Antrag eines Elternteils/Erziehungsberechtigten, dem die Staatsbürgerschaft durch Verzicht erloschen ist, wenn der andere Elternteil/Erziehungsberechtigte verstorben ist, das Sorgerecht verloren hat, ausländischer Staatsangehöriger ist oder staatenlos ist (Nachweise sind erforderlich). Für Kinder im Alter von 14 bis 18 Jahren ist auch deren schriftliches Einverständnis erforderlich.
• Für Personen, die ihren Nachnamen durch Heirat oder anderweitig geändert haben, muss der neue Nachname sowohl in der Geburtsurkunde als auch in der Staatsangehörigkeitsbescheinigung von BiH eingetragen sein.
Konsulargebühr:
• Die Konsulargebühr für die Beglaubigung der Erklärung zum Verzicht auf die Staatsangehörigkeit von BiH beträgt 250 EUR, und die Gebühr für die Erstellung des Verzichtbescheids beträgt 410 EUR. Beide Gebühren sind gleichzeitig zu entrichten, bei Einreichung des Antrags zur Einleitung des betreffenden Verfahrens, insgesamt 660,00 EUR. Die Konsulargebühr ist bei der Einreichung des Antrags auf Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit zu zahlen.