Zur Einleitung des Verfahrens zur Ausstellung einer Überführungsbescheinigung für die Überführung sterblicher Überreste aus dem Ausland nach Bosnien und Herzegowina sind der Botschaft folgende Dokumente vorzulegen:

1. Das Original des vollständig ausgefüllten „Antrags auf Überführung sterblicher Überreste aus dem Ausland nach Bosnien und Herzegowina“.

2. Die Original-Sterbeurkunde, ausgestellt von der zuständigen Behörde.

3. Eine Bescheinigung, dass die Todesursache keine ansteckende Krankheit ist – ärztliches Todesattest.

4. Die Erlaubnis zur Überführung des Leichnams außerhalb Deutschlands (Leichenpass).

5. Eine Bestätigung über die Sicherstellung einer Grabstelle zur Bestattung der verstorbenen Person, ausgestellt von einem autorisierten Bestattungsunternehmen oder einer religiösen Institution in Bosnien und Herzegowina.

6. Eine Kopie des gültigen Reisepasses von Bosnien und Herzegowina. Falls die verstorbene Person keinen gültigen Reisepass von Bosnien und Herzegowina besaß, ist ein anderes Dokument vorzulegen, das die Identität und Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina nachweist (gültiger bosnisch-herzegowinischer Personalausweis oder ausländisches Ausweisdokument mit Foto der verstorbenen Person, mit Beilage einer bosnisch-herzegowinischen Staatsbürgerschaftsbescheinigung, die nicht älter als sechs Monate ist).

7. Nachweis über die Zahlung der vorgeschriebenen Konsulargebühr.

 

Konsulargebühr: 26,00€

 

Falls die verstorbene Person Staatsbürger von Bosnien und Herzegowina war, nicht vorher beerdigt wurde und nicht an einer ansteckenden Krankheit verstorben ist, wird die Überführungsbescheinigung ohne Zustimmung der zuständigen Behörden von Bosnien und Herzegowina ausgestellt.

In Fällen, in denen die verstorbene Person kein Staatsbürger von Bosnien und Herzegowina war, die Todesursache eine ansteckende Krankheit ist oder die verstorbene Person bereits bestattet wurde und die sterblichen Überreste nach einer Exhumierung überführt werden sollen, wird die Überführungsbescheinigung erst nach Erhalt der Genehmigung der zuständigen Behörden in Bosnien und Herzegowina ausgestellt. Das Verfahren zur Einholung dieser Genehmigung wird durch die Einreichung eines der folgenden Anträge eingeleitet, abhängig von der Begräbnisregion in Bosnien und Herzegowina (Föderation Bosnien und Herzegowina, Republika Srpska oder Brčko Distrikt BiH):

a) „Antrag auf Überführung sterblicher Überreste aus dem Ausland in die Föderation Bosnien und Herzegowina“;

b) „Antrag auf Überführung einer verstorbenen Person aus dem Ausland in die Republika Srpska“;

c) „Antrag auf Überführung sterblicher Überreste aus dem Ausland in den Brčko Distrikt BiH“.

 

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