Eintragung in das Geburtenregister von Bosnien und Herzegowina einer Person, deren beide Elternteile Staatsbürger von Bosnien und Herzegowina sind

 

Um das Verfahren zur nachträglichen Eintragung der Geburtsdaten in das Geburtenregister in Bosnien und Herzegowina einzuleiten, müssen der Botschaft von Bosnien und Herzegowina in Berlin folgende Dokumente vorgelegt werden:

1. Ein ausgefülltes Formular mit dem Titel „Antrag auf nachträgliche Eintragung ins Geburtenregister in der FBiH“ oder „Antrag auf nachträgliche Eintragung ins Geburtenregister in der RS“. Im Antrag ist der letzte Wohnsitz in Bosnien und Herzegowina des Antragstellers anzugeben. Falls die Person keinen Wohnsitz in Bosnien und Herzegowina hatte, ist der letzte gemeinsame Wohnsitz der Eltern in Bosnien und Herzegowina anzugeben. Hatten die Eltern keinen gemeinsamen Wohnsitz, ist die letzte Wohnadresse eines Elternteils in Bosnien und Herzegowina anzugeben.

2. Eine Fotokopie des Ausweisdokuments des Antragstellers (Reisepass oder Personalausweis),

3. Die internationale Original-Geburtsurkunde (nicht älter als sechs Monate ab Ausstellungsdatum),

4. Ein Nachweis über die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina für beide Elternteile (beglaubigte Kopie eines gültigen bosnisch-herzegowinischen Reisepasses oder eines gültigen Personalausweises von Bosnien und Herzegowina oder ein originales Staatsangehörigkeitszertifikat, nicht älter als sechs Monate),

5. Zahlung der vorgesehenen Konsulargebühr.

 

Konsulargebühr: 6€

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